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Informationen für Arbeitgeberin
Wer seine festen Mitarbeitenden bei der vfa versichern will, nimmt Kontakt auf mit der Durchführungsstelle. Es besteht die Möglichkeit, die Mitarbeitenden unter drei Plänen zu versichern:

Vorsorgeplan A:
Garantierte Mindestleistungen gemäss BVG
→ Versichert ist der AHV-Jahreslohn minus
    Koordinationsabzug

Vorsorgeplan B:
Weitergehende Vorsorge
→ Versichert ist der gesamte AHV-Jahreslohn
Informationsblatt Vorsorgeplan A
Reglement Vorsorgeplan A

Informationsblatt Vorsorgeplan B
Reglement Vorsorgeplan B
Vorsorgeplan C:
Mittelweg
→ Versichert ist der gesamte AHV-Jahreslohn
→ Die Beitragssätze liegen zwischen denjenigen der
     Vorsorgepläne A und B
 
Informationsblatt Vorsorgeplan C
Reglement Vorsorgeplan C
 

Weitere Dokumente:
Allgemeine Bestimmungen

Beitragsordnung 2012
L634 Anmeldung
L635 Ergänzung zur Anmeldung
L643 Austrittsmeldung Festangestellte
L644 Uebertragung Freizügigkeitsleistung
L657 Meldung von Änderungen
L639 Pensionierungsmeldung
L640 Meldung Arbeitsunfähigkeit
L650 Anmeldung Selbstständig im Haupterwerb
L651 Meldung Todesfall
L641 Bestätigung Lebenspartnerschaft
L660 Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen
L662 Merkblatt Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen
L661 Vorbezugsbegehren -und/Verpfändungsbegehren

Achtung: Für Selbständigerwerbende gibt es ein neues Abrechnungsformular unter "Infos Freischaffende"

[*Benutzern älterer Betriebssysteme, wird empfohlen, dieses interaktive PDF Formular zuerst lokal abzuspeichern, und erst dann auszufüllen; weil online mitunter Störungen des Adobe Players auftreten können.]

Abrechnung für Freischaffende:
Eine Produktionsfirma beschäftigt auch Freischaffende. Diese Personen melden sich selber bei der vfa an, die Arbeitgeberin hingegen muss die Abrechungen erstellen und die entsprechenden Beitragszahlungen leisten. Da der vfa jeweils nicht bekannt ist, wer bei welcher Produktionsfirma freischaffend arbeitet, ist die fristgerechte Abrechnung hier sehr wichtig.

Neues Abrechnungsformular ab 2009
Weshalb ein neues Formular? Durch die Einführung der neuen Sozialversicherungsnummer, musste das Abrechnungsformular für die Freischaffenden überarbeitet werden. In der neuen Nummer sind die Codifizierungen, wie sie in der alten AHV-Nummer noch vorhanden waren, aus Datenschutzgründen weggefallen. Da jedoch das Alter und Geschlecht für die Verwaltung der Versicherung unerlässlich sind, müssen diese Angaben nun explizit in den dafür vorgesehenen Spalten aufgeführt werden.

Informationsblatt Abrechnung für Freischaffende
Abrechnungsformular für Arbeitgeber von Freischaffenden (Word-Format, für Mac BenutzerInnen)
L655 Abrechnungsformular für Arbeitgeber von Freischaffenden (PDF, Bearbeitung nur mit Windows möglich!)

Wir bitten die Arbeitgeber, ihre BVG-Abrechnungen für die Freischaffenden nur mit diesem Formular zu erstellen. Mit der Unterschrift wird für Arbeitgeber und Freischaffende die Einhaltung sämtlicher relevanten BVG-Regelungen bestätigt. Falls eigene Abrechnungsformulare verwendet werden, bitten wir darum, das Original-Abrechnungsformular als Deckblatt auszudrucken und zu unterschreiben.

→Achtung: Für Selbständigerwerbende gibt es ein neues Abrechnungsformular unter → Infos Freischaffende