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Die vfa wurde durch Verbände der Filmbranche gegründet mit dem Ziel, den Mitgliedern einen Versicherungsschutz zu bieten, der auf die Besonderheiten der Filmwirtschaft Rücksicht nimmt. Mit unserer Vorsorgestiftung kann deshalb nur abgerechnet werden, wenn eine der Vertragsparteien des Anstellungsverhältnisses Mitglied eines der Stifterverbände ist. Die Details über die Voraussetzungen für einen Versicherungsabschluss können den beiden nachfolgenden Informationsblättern entnommen werden, die wir im pdf-Format für Sie bereitstellen.

Dokumente:

Wer kann bei der VFA abrechnen?
Beitragsordnung 2012